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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 25↗RIS↗
ARTIKEL 25
Einfuhr in Teilsendungen
Werden auf Antrag des Einführers und unter den von den Zollbehörden des Einfuhrlandes festgelegten Voraussetzungen zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des Harmonisierten Systems im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2a zum Harmonisierten System in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehörden bei der Einfuhr der ersten Teilsendung ein einziger Ursprungsnachweis vorzulegen.