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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta (revidiert)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta (revidiert) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.07.2011 · idF BGBl. III Nr. 112/2011 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25 - Das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers
Um die wirksame Ausübung des Rechts der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien vorzusehen, dass die Forderungen der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen durch eine Garantieeinrichtung oder durch jede andere wirksame Form des Schutzes gesichert werden.