Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 250geändertÜberschrift, Text
(1ex-Artikel 219 EGV) Wird der Rat kraft dieses Vertrags auf Vorschlag der Kommission tätig, so kann er vorbehaltlich des Artikels 251 Absätze 4 und 5 Änderungen dieses Vorschlags nur einstimmig beschließen.