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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 252neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 252↗RIS↗
ARTIKEL 252
Luftverkehr
Die schrittweise Liberalisierung des Luftverkehrs zwischen den Vertragsparteien nach Maßgabe ihrer beiderseitigen wirtschaftlichen Bedürfnisse und der Bedingungen für den gegenseitigen Marktzugang wird im Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum geregelt.