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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 254neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 254↗RIS↗
UNTERABSCHNITT 2
UMSETZUNG
ARTIKEL 254
Umsetzung der Entscheidung des Schiedspanels
Die Beschwerdegegnerin trifft die notwendigen Maßnahmen, um die Entscheidung des Schiedspanels umgehend nach Treu und Glauben umzusetzen.