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Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und der ČSSR (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und der ČSSR (Slowakei) 1
Art. 26neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 526/1980 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die einen oder beide Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens binden.