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Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1
Art. 26neu
in Kraft ab 27.01.1980 · idF BGBl. Nr. 40/1980 Art. 26↗RIS↗
TEIL III
EINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 26
Pacta sunt servanda
Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.