Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 26neu
TEIL III
EINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 26
Pacta sunt servanda
Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.