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Fassungsvergleich zu Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn) 1
Art. 26neu
in Kraft ab 01.12.1986 · idF BGBl. Nr. 535/1986 Art. 26↗RIS↗
Geschäftsweg
Artikel 26
Der Schriftverkehr nach diesem Vertrag findet zwischen dem Bundesminister für Justiz der Republik Österreich einerseits und dem Justizminister der Ungarischen Volksrepublik andererseits statt. Der diplomatische Weg wird hiedurch nicht ausgeschlossen.