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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Australien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Australien) 1
Art. 26neu
in Kraft ab 01.09.1988 · idF BGBl. Nr. 480/1988 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26
Diplomaten und Konsularbeamte
Dieses Abkommen berührt nicht die diplomatischen oder konsularischen Vorrechte nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer internationaler Übereinkünfte.