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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll B××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll B 1
Art. 26neu
in Kraft ab 01.12.1992 · idF BGBl. Nr. 729/1992 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26
Der Gemischte Ausschuß setzt gemäß Artikel 26 Absatz 5 des Abkommens zur Unterstützung bei der Ausführung seiner Aufgaben einen Fachausschuß für Zoll- und Ursprungsfragen ein, der einen fortlaufenden Informationsaustausch und gegenseitige Konsultationen zwischen Fachleuten gewährleistet.