Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
1§ 0↗RIS↗
Art. 26neu
Artikel 26
Beitritt
Dieses Übereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.