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Fassungsvergleich zu Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 1
Art. 26neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 98/2006 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26 – Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung von den in Artikel 25 genannten Mitgliedern und Nichtmitgliedern der FAO. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde