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Fassungsvergleich zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung 1
Art. 26neu
in Kraft ab 22.02.2007 · idF BGBl. III Nr. 96/2007 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26
Registrierung
Der Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) registriert anlässlich des In-Kraft-Treten dieses Protokolls dieses beim Sekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen.