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Fassungsvergleich zu Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ 1
Art. 26neu
in Kraft ab 20.03.2012 · idF BGBl. III Nr. 33/2012 Art. 26↗RIS↗
Artikel 26
Registrierung bei der ICAO
Dieses Übereinkommen und jede Änderung desselben sind vom Verwahrer bei der ICAO zu registrieren.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen in Brdo pri Kranju an diesem 5. Mai des Jahres 2011 in englischer Sprache.