Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 26neu
ARTIKEL 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten
a)
Informationsaustausch,
b)
Unterstützung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen langfristigen Meeres- und Fischereipolitik, die die Erhaltung und Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresressourcen einschließt, und
c)
Förderung von Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und nicht regulierter Fangpraktiken.