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Fassungsvergleich zu Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums 1
Art. 26neu
in Kraft ab 01.12.2017 · idF BGBl. III Nr. 237/2017 Art. 26↗RIS↗
ARTIKEL 26
Hauptzweck der Konsultationen nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b ist es, relevante Angelegenheiten zu prüfen und geeignete Vorgehensweisen zu erwägen.