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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 344/1975 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Arbeiten nach diesem Vertrag, die mit einer Vermessung verbunden sind, müssen unter gemeinsamer Leitung von Vermessungsfachleuten beider Vertragsstaaten durchgeführt werden.