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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Polen) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 20.02.1974 · idF BGBl. Nr. 79/1974 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Bestehen, Nichtbestehen, Nichtigkeit und Aufhebung einer Ehe
Das Bestehen, das Nichtbestehen, die Nichtigkeit und die Aufhebung einer Ehe sind nach dem im Artikel 24 Absatz 1, soweit es sich um die Form der Eheschließung handelt, nach dem im Artikel 24 Absatz 2 für maßgebend erklärten Rechte zu beurteilen.