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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 27.02.1972 · idF BGBl. Nr. 85/1972 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Diplomatische und konsularische Beamte
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.