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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 09.02.1976 · idF BGBl. Nr. 52/1976 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen ist der Rechtsordnung eines jeden der beiden Vertragstaaten gemäß zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Budapest auszutauschen.
(2) Das Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.