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Norm
Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
Fassungen
Art. 27 Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
BGBl
Art. 27 Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
Judikatur
Art. 27 Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
Art. 27 Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 27
neu
in Kraft ab 10.11.1952 · idF
BGBl. Nr. 20/1952
Art. 27↗
RIS↗
Artikel 27
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.