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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Spanien) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 01.07.1983 · idF BGBl. Nr. 305/1983 Art. 27↗RIS↗
Kapitel 5
Familienbeihilfen
Artikel 27
Sehen die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates für den Anspruch auf Familienbeihilfen eine Wartezeit vor, so werden die in beiden Vertragsstaaten zurückgelegten gleichartigen Zeiten zusammengerechnet.