Rechtstracker.at
Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
×
alle §§
Art. 27
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 27
neu
in Kraft ab 30.12.2001 · idF
BGBl. III Nr. 51/2002
Art. 27↗
RIS↗
Artikel 27
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten ab dem 1. Juli 1997 am Sitz der Vereinten Nationen 24 Monate lang zur Unterzeichnung auf.