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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 11.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 81/2004 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
MITGLIEDER DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.