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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 01.09.2006 · idF BGBl. III Nr. 150/2006 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Die auf Gegenstände und entsprechende Beförderungsleistungen, die bei einem solchen Grenzübertritt auf das Gebiet des anderen Vertragsstaates gelangen, anzuwendenden Vorschriften der beiden Vertragsstaaten und der Europäischen Union über die Umsatzsteuern bleiben unberührt.
Anmerkung
vgl. Notenwechsel (Anlage 2)
Schlagworte
Eingangsabgabe, Einfuhr, Einfuhrzoll, Einfuhrverbot