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Fassungsvergleich zu Übereinkommen von Paris××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen von Paris 1
Art. 27neu
in Kraft ab 04.11.2016 · idF BGBl. III Nr. 197/2016 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.