Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu UNO-Charta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statut des Internationalen Gerichtshofes (UNO-Charta) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 14.12.1955 · idF BGBl. Nr. 120/1956 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28.
Die in den Artikeln 26 und 29 vorgesehenen Kammern können mit Zustimmung der Parteien anderswo als im Haag tagen und ihre Funktionen ausüben.
Schlagworte
Tagung, Den Haag