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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 344/1975 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Wird eine Erneuerung eines Dreiländergrenzzeichens erforderlich, so werden sich die Vertragsstaaten diesbezüglich mit dem beteiligten dritten Staat ins Einvernehmen setzen.
Schlagworte
Grenzzeichen