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Fassungsvergleich zu HPÜ 1954××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Prozeßübereinkommen 1954 (HPÜ 1954) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 12.04.1957 · idF BGBl. Nr. 91/1957 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Das vorliegende Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Zeitpunkt der im Artikel 27 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.