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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 09.02.1976 · idF BGBl. Nr. 52/1976 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Wirksamkeitsbeginn
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung auf alle Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Jahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.