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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta 1
Art. 28neu
in Kraft ab 28.11.1969 · idF BGBl. Nr. 460/1969 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
BERATENDE VERSAMMLUNG
Der Generalsekretär des Europarates übermittelt der Beratenden Versammlung die Schlußfolgerungen des Sachverständigenausschusses. Die Beratende Versammlung teilt dem Ministerkomitee ihre Ansicht über diese Schlussfolgerungen mit.