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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 13.11.1977 · idF BGBl. Nr. 519/1977 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und tritt sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 19. Mai 1976 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.