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Fassungsvergleich zu Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen (aufgehoben) 1
Art. 28aufgehoben
in Kraft 02.09.1930 – 31.12.1992 · idF BGBl. Nr. 277/1930 Art. 28↗RIS↗
Bauprogramme über Dammbauten.
Artikel 28. Die Vertragsstaaten werden sich die Bauprogramme über Dammbauten rechtzeitig, und zwar mindestens ein Jahr vor der beabsichtigten Bauinangriffnahme, zur Kenntnis bringen.