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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 11.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 81/2004 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
IN-KRAFT-TRETEN
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem Kalenderjahr beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.