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Fassungsvergleich zu Schutz von Pflanzenzüchtungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz von Pflanzenzüchtungen 1
Art. 28neu
in Kraft ab 01.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 133/2004 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Sprachen
(1) [Sprachen des Büros] Das Verbandsbüro bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der deutschen, der englischen, der französischen und der spanischen Sprache.
(2) [Sprachen in bestimmten Sitzungen] Die Sitzungen des Rates und die Revisionskonferenzen werden in diesen vier Sprachen abgehalten.
(3) [Weitere Sprachen] Der Rat kann die Benutzung weiterer Sprachen beschließen.