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Fassungsvergleich zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Montenegro××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Montenegro 1
Art. 28neu
in Kraft ab 01.05.2010 · idF BGBl. III Nr. 259/2013 Art. 28↗RIS↗
ARTIKEL 28
Protokoll über Wein und Spirituosen
Die für die in Protokoll Nr. 2 aufgeführten Weine und Spirituosen geltende Regelung ist in dem genannten Protokoll enthalten.