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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino 1
Art. 28neu
in Kraft ab 01.04.2002 · idF BGBl. III Nr. 69/2014 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Die Bestimmungen dieses Abkommens ersetzen die Bestimmungen der zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und der Republik San Marino geschlossenen Abkommen, die mit den Bestimmungen dieses Abkommens unvereinbar sind oder übereinstimmen.