Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn 1
Art. 29neu
in Kraft ab 30.04.1977 · idF BGBl. Nr. 146/1977 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
Vorbehaltlich seiner Rechtsvorschriften über Zonen, deren Betreten aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten oder besonderen Vorschriften unterworfen ist, gewährleistet der Empfangsstaat allen Mitgliedern des Konsulats Bewegungs- und Reisefreiheit in seinem Hoheitsgebiet.