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Fassungsvergleich zu HPÜ 1954××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Prozeßübereinkommen 1954 (HPÜ 1954) 1
Art. 29neu
in Kraft ab 12.04.1957 · idF BGBl. Nr. 91/1957 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
Das vorliegende Übereinkommen tritt, hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Staaten, die es ratifiziert haben, an Stelle des am 17. Juli 1905 im Haag unterzeichneten Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen.