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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge 1
Art. 29neu
in Kraft ab 30.10.1992 · idF BGBl. Nr. 238/1994 Art. 29↗RIS↗
KAPITEL VIII
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Artikel 29
Die Vertragsparteien werden sich bemühen, keine Zollformalitäten einzuführen, welche die Entwicklung des internationalen Reiseverkehrs behindern könnten.