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Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion 1
Art. 29neu
in Kraft ab 24.03.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
ÜBERPRÜFUNG
Die Durchführung dieses Abkommens wird von der Organisation ständig überprüft. Zum 30. Juni jedes Jahres ist eine umfassende Überprüfung vorzunehmen