Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll 1
Art. 29neu
in Kraft ab 08.04.1959 · idF BGBl. Nr. 20/1958 Art. 29↗RIS↗
KAPITEL VIII
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Artikel 29
Die Vertragsparteien werden sich bemühen, keine Zollformalitäten einzuführen, die die Entwicklung des gewerblichen internationalen Straßenverkehrs behindern könnten.