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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen) 1
Art. 29neu
in Kraft ab 01.04.1982 · idF BGBl. Nr. 107/1982 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Manila ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am 1. Tage des dritten Monates, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft, und seine Bestimmungen finden auf alle Steuern Anwendung, die für Steuerjahre erhoben werden, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.