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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta 1
Art. 29neu
in Kraft ab 28.11.1969 · idF BGBl. Nr. 460/1969 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
MINISTERKOMITEE
Das Ministerkomitee kann mit Zweidrittelmehrheit der zur Teilnahme an den Sitzungen des Komitees berechtigten Mitglieder auf Grund des Berichtes des Unterausschusses und nachdem es die Beratende Versammlung zu Rate gezogen hat, an jede Vertragspartei alle notwendigen Empfehlungen richten.