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Fassungsvergleich zu Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See 1
Art. 29neu
in Kraft ab 01.08.1994 · idF BGBl. Nr. 836/1993 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.