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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuwait)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuwait) 1
Art. 29neu
in Kraft ab 01.03.2004 · idF BGBl. III Nr. 30/2004 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können in Übereinstimmung mit der Verwaltungsübung die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zum Abkommen erlassen.