Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuba)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kuba) 1
Art. 29neu
in Kraft ab 12.09.2006 · idF BGBl. III Nr. 149/2006 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
IN-KRAFT-TRETEN
(1) Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg schriftlich den Abschluss der für das In-Kraft-Treten nach innerstaatlichem Recht erforderlichen Verfahren mit.
(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tag nach dem Datum der letzten in Absatz 1 genannten Mitteilungen in Kraft und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.