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Fassungsvergleich zu Übereinkommen von Paris××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen von Paris 1
Art. 29neu
in Kraft ab 04.11.2016 · idF BGBl. III Nr. 197/2016 Art. 29↗RIS↗
Artikel 29
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.