Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 2 (ÜR)aufgehoben
Artikel II
(Anm.: Zu § 2 der V BGBl. Nr. 576/1980)
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1982 in Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1982 fallen.
Anmerkung