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Fassungsvergleich zu Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern (aufgehoben) 1
Art. 2 (ÜR)aufgehoben
in Kraft 01.01.1982 – 31.12.1994 · idF BGBl. Nr. 547/1981 Art. 2 (ÜR)↗RIS↗
Artikel II
(Anm.: Zu § 2 der V BGBl. Nr. 576/1980)
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1982 in Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1982 fallen.
Anmerkung
Art. I der V BGBl. Nr. 547/1981 ändert den § 2 der V
BGBl. Nr. 576/1980.