Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2 (ÜR)aufgehoben
Artikel II
(Anm.: zu § 3 Abs. 4 des Mineralölsteuergesetzes 1981)
Art. I ist auf Flüssiggas anzuwenden, für das die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1983 entsteht.
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